« Preiskalkulation 1: Der Stundensatz entscheidet wie lange sie arbeiten und wie viel Sie verdienen! | Home | Preiskalkulation bereitet Gründern Kopfzerbrechen »
Preiskalkulation 2: Stundensatzkalkulation für Einzelunternehmen (EPU)
Von Sylvia Fullmann | 9.April 2010
Wie kann ich meinen Stundensatz einfach berechnen? War die Frage nach meinem letzten Artikel, der beschrieb: Wie lange Sie als EPU arbeiten müssen um 2.000 Euro netto zu verdienen.
Hier ist nun die kurze Überschlags-Formel, mit der Sie Ihren Stundensatz ganz einfach berechnen können. Keine Bange. Es ist ganz einfach und dauert nur wenige Minuten.
Ich weis, das Thema Umsatzplanung und Stundensatz ist vielen EPUs unangenehm. Doch hier geht es um Ihr Geld: um den Extra-Urlaub, die neue Wohnung oder was immer Sie gerne hätten.
Schritt 1:
Bestimmen Sie Ihren Jahres-Umsatz
Sie haben bereits ein klares Umsatzziel? Super! Machen Sie gleich weiter mit Schritt 2.
Sie haben eine ungefähre Vorstellung, wie viel Sie netto pro Monat verdienen wollen. Aber Sie wissen nicht genau, welchem Jahres-Umsatz das entspricht.
Dann los! Die folgende Schätz-Formel ist ganz einfach.
Nehmen wir an Sie wollen 2.000 Euro netto verdienen (wie ein Angestellter nach Abzug von Steuern, Kranken- und Pensionsversicherung).
Formel:
Zielumsatz pro Monat = Nettoeinkommen pro Monat x 2
Zielumsatz pro Jahr = Zielumsatz pro Monat x 12 Monate
Beispiel:
Wunsch-Nettoeinkommen = € 2000.-
Zielumsatz pro Monat: € 2000.- x 2 = € 4.000.-
Zielumsatz pro Jahr: € 4.000.- x 12 Monate = € 48.000.-
Rechnen Sie einfach den gewünschten Einkommensbetrag mal 2. Bei einem Wunsch-Nettoeinkommen von 2.000 Euro sollten Sie also pro Monat rund 4.000 Euro Umsatz erzielen. Ich spreche hier vom Netto-Umsatz exclusive Mehrwertsteuer.
Multiplizieren Sie diese 4.000.- Euro mit 12 Monate.
So ergibt sich ein Jahresumsatz von insgesamt 48.000.- Euro.
Ein Schätzwert mit Sicherheitspolster
Wenn Sie kein Personal beschäftigen und Ihre betrieblichen Kosten max. 1.000 Euro pro Monat betragen sollte der Betrag ungefähr stimmen.
In Österreich und Deutschland sind Sie mit dieser Schätzung eher auf der sicheren Seite. Ich denke auch in der Schweiz, da mir die Einkommenssteuerbelastung hier eher niedriger erscheint.
Besser ist es natürlich den Zielumsatz mit Ihrem Unternehmens- oder Steuerberater konkret zu berechnen.
Schritt 2:
Berechnen Sie Ihren Wochen-Umsatz
Um Ihr Stundensatz zu berechnen, müssen Sie wissen: wie viel Sie arbeiten können /wollen. Meine Erfahrung ist, dass die meisten EPUs recht gut abschätzen können, wie viel Sie pro Woche arbeiten.
Wenn Sie für sich ein Umsatzziel pro Woche definieren, haben Sie jede Woche ein konkretes Ziel. Und Sie können jederzeit einfach überprüfen, ob Sie im Plan liegen.
Berechnung des Umsatzes pro Woche
Formel: Zielumsatz pro Woche = Jahresumsatz / 40 Wochen
Beispiel: € 48.000.- / 40 Wochen = € 1.200.-
Aufgepasst, das ist der Knackpunkt 1
Dividieren Sie den Jahresumsatz durch 40 Wochen. Damit sind Ihre Fehlzeiten automatisch berücksichtigt: Urlaub, Feiertage, Krankenstände und Weiterbildung.
Damit haben Sie einen Polster für umsatzschwache Wochen (z.B. Weihnachten, Sommer etc.). Auf keinem Fall würde ich mit mehr als 45 Wochen rechnen.
Der Zielumsatz ist ein Durchschnittswert, den Sie Woche für Woche erzielen sollten. Wenn Sie ihn zu hoch ansetzen: Sind Sie frustriert, weil Sie ihn nicht immer erreichen. Und am Ende bleibt dann für Sie weniger übrig als geplant.
Schritt 3:
Berechnen Sie Ihren Stundensatz
Nun dividieren Sie den Wochenumsatz durch Anzahl der Stunden, die Sie pro Woche direkt an Kunden verrechnen. Für unser Beispiel nehmen wir mal an Sie verrechnen pro Woche 20 Arbeitsstunden an Kunden.
Formel: Stundensatz = Umsatz pro Woche / verrechnete Stunden
Beispiel: € 1.200.- / 20 Stunden pro Woche = € 60.- pro Stunde
Planen Sie Ihre Arbeitszeit:
Wenn Sie Ihren Stundensatz realistisch berechnen wollen, müssen Sie zuerst abschätzen:
Wie lange arbeiten Sie pro Woche? Bzw. wollen oder können Sie arbeiten?
Wie viel Prozent dieser Zeit verrechnen Sie direkt an Kunden?
Aufgepasst, das ist der Knackpunkt 2
Viele Gründern und Jungunternehmer setzen diesen Prozentsatz viel zu hoch an. Glauben Sie mir das, ich habe genügend Business-Pläne begutachtet.
Auch in diesem Fall bleibt für Sie weniger Geld übrig als geplant und Sie müssen Ihre Extra-Wünsche aufs nächste Jahr verschieben.
Planen Sie realistisch!
Am einfachsten ist: Sie gehen die letzten Wochen nochmals durch und überlegen, wie viele Ihrer Arbeitsstunden Sie in den letzen Wochen tatsächlich an Kunden verrechnet haben. Oder Sie schreiben sich das ein paar Wochen lang auf.
Wenn Sie 50% Ihrer Arbeitszeit verrechnen, sind Sie gut.
In den meisten Branchen können Sie als EPU maximal 50% Ihrer Arbeitszeit an Kunden verrechnen. Schließlich haben Sie viele zusätzliche Jobs: neue Kunden kontaktieren, Ihre Buchhaltung machen, Ihre Webseite, Ihre Kunden-Gewinnung, Ihre Mails beantworten und … (& Sie wissen schon).
Mehr als 50% anzusetzen rate ich nur, wenn das Ihrer konkreten Erfahrung enstpricht. Meist funktioniert das bei EPU mit wenig Akquisitionsaufwand z.B. wenige große Auftraggeber oder Stammkunden, die regelmäßig wieder kommen.
Wenn Sie 1.200 Euro pro Woche Umsatz erzielen wollen. 40 Stunden pro Woche arbeiten und 50% Ihrer Zeit an Kunden verrechnen. Dann beträgt Ihr Zielstundensatz mindestens € 60.-.
Wenn Sie nur 12 Stunden pro Woche (30%) verrechnen, beträgt der Stundensatz € 100.- und bei 10 (25%) verrechneten Stunden € 120.-.
Kalkulieren Sie in den ersten Jahren lieber vorsichtig!
In den ersten Jahren Ihrer Selbständigkeit können viele EPUs erfahrungsgemäß nur 25% bis 30% Ihrer Arbeitszeit an Kunden verrechnen.
Für die Kalkulation des Stundensatzes, empfehle ich: von jenem Prozentsatz an verrechenbarer Zeit auszugehen, den sie anstreben (= sobald es läuft, nach ca. 2-3 Jahren).
Für die Umsatzplanung im erstem Jahr würde ich vorsichtshalber von 25% bis 30% verrechenbarer Zeit auszugehen. Infolge der marktüblichen Stundensätze ist in vielen Branchen ein Netto-Einkommen von € 2.000.- im Gründungsjahr oft nicht zu erwarten.
Tipp: Berechnen Sie: wie viel Sie verdienen können
Wenn Sie Ihren Stundensatz kennen und die verrechenbaren Stunden pro Woche, können Sie auch die vorraussichtliche Höhe Ihre Einkommen realistisch abschätzen.
Damit erkennen Sie sehr rasch, welches Einkommen mit dem für Sie erzielbaren Stundensatz erreichbar ist. Wovon der erzielbare Stundensatz abhängt lesen Sie in Preiskalkulation 3.
Wenn Sie bisher mitgerechnet haben ist der Rest sehr einfach: Multiplizieren Sie einfach Ihren Stundensatz mit der Zahl der Arbeitsstunden, die Sie an Kunden verrechnen.
Formel:
Wochenumsatz = Stundensatz x verrechenbare Stunden
Jahresumsatz = Wochenumsatz x 40 Wochen
Nettoeinkommen pro Jahr: Jahresumsatz / 2
Beispiel:
Stundensatz € 70.-
Verrechenbare Stunden pro Woche: 20
Wochenumsatz: € 70.- x 20 Stunden = € 1.400.-
Jahresumsatz: € 1400 x 40 Wochen = € 56.000.-
Nettoeinkommen pro Jahr: € 56.000.- / 2 = 28.000.-
Nettoeinkommen pro Monat: 28.000.- / 12 = 2.333.-
Wenn Sie mitgerechnet haben, wissen Sie nun, was Ihr Stundensatz für einkommen bedeutet. Doch die entscheidende Frage ist wie viel sind Ihre Kunden gewohnt und bereit zu bezahlen. Wie Sie das erruieren und beeinflussen lesen Sie in Preiskalkulation 3.
Weiterführende Artikel:
Preiskalkulation 1: Der Stundensatz entscheidet wie lange sie arbeiten und wie viel Sie verdienen!
Preiskalkulation3: Der richtige Preis zahlt sich für Sie aus!
Preiskalkulation 4: Zu billig oder zu teuer?
Preiskalkulation 5 : Preis- & Konkurrenzanalyse für den Businessplan
Preiskalkulation 6: Ihr Kundennutzen bestimmt wie viel Sie verdienen!
Topics: 2. Preis, Wert & USP | 7 Kommentare »





17.August 2010 at 10:36
Hallo Frau Fullmann,
erst einmal vielen Dank für die Berechnung und guten Hinweise. Aber meiner Meinung und Erfahrung ist der Preis pro Stunde abhängig vom Gewerke. Ich kann als PC Dienstleister nicht genausoviel in der Stunde verlangen wie ein Hausbetreuer!
Das ist meine Meinung dazu. Oder sehen Sie das anders?
Schöne Grüsse
Hannelore Ebert
17.August 2010 at 19:29
Hallo Frau Ebert
ja, vielen Dank für den Hinweis. Natürlich ist der Stundensatz nur ein Teil der Stundensatzbestimmung. Weitere wichtige Faktoren sind die Preise der Mitbewerber, die Zahlungsbereitschaft der Kunden und die Marktstellung Ihres Unternehmens. Die entsprechenden Beiträge dazu sind gerade in Vorbereitung.
Die Stundensatzkalkulation zeigt, wie viel Sie als EPU bzw. Selbständige verdienen können. Und das ist ja in verschiedenen Branchen sehr unterschiedlich. Doch um von Ihrer Selbständigkeit leben zu können, brauchen Sie einen bestimmten Jahresumsatz. Daher ergeben sich bei Dienstleistungen (wo es meist keine größeren Investitionen bzw. Materialkosten gibt) doch recht ähnliche Mindeststundensätze. Die Obergrenze des Einkommens bei Dienstleistungen wird in erster Linie vom Stundensatz bestimmt.
Beantwortet das Ihre Frage?
Liebe Grüße
Sylvia Fullmann
7.Dezember 2010 at 12:03
[...] Quellen: Wirtschaftskammer Wien, Gefragt sein [...]
7.Dezember 2010 at 12:10
ja, das ist WIN-WIn. Sich zu verlinken bingt allen einen Vorteil.
9.Dezember 2010 at 11:38
[...] Quellen: Wirtschaftskammer Wien, Gefragt sein [...]
10.Dezember 2010 at 12:40
[...] Gefragt sein weiterführende Informationen: Wirtschaftskammer [...]
17.Dezember 2010 at 14:32
[...] Eingemachte geht es auf Gefragt sein: Anhand einer Schritt-für-Schritt-Anleitung wird erklärt, wie ein Einzelunternehmer [...]